Die Europäische Kommission hat am 13.04.2011 den sogenannten „Single Market Act“ verabschiedet. Mit diesem 12-Punkte-Plan will die Europäische Kommission den Binnenmarkt in Europa beleben.
Die identifizierten Hebel zu besserer Binnenmarktkonjunktur
Unter anderem ist vorgesehen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu Krediten zu erleichtern, administrative Hürden abzubauen, Urheberrechte zu schützen und Steuerregelungen anzupassen. Weitere Maßnahmen beziehen sich auf die Wahrung der Verbraucherrechte, die europäischen Netze für Verkehr, Energie und Kommunikation, die bessere Anwendung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie und die Ausdehnung des europäischen Normungssystems auch auf Dienstleistungen. Darüber hinaus ist auch das öffentliche Auftragswesen Gegenstand des Maßnahmenpaketes. In den kommenden Monaten will die Kommission nun konkrete Gesetzesvorschläge für alle 12 im Single Market Act genannten Bereiche vorlegen, über die das Europäische Parlament und der Rat noch vor Ende 2012 abstimmen sollen.
Die Reform des Vergaberechts als Teil des Maßnahmenpaketes
Bekanntlich plant die Kommission bereits seit längerem, den Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen mit dem Ziel zu modernisieren, den Vergabebehörden einfachere und flexiblere Verfahren zur Verfügung zu stellen. Zudem soll der Zugang zu öffentlichen Aufträgen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert werden. Hierzu hat die Europäische Kommission bereits am 27.01.2011 ein sogenanntes „Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens“ vorgestellt und parallel eine öffentliche Konsultation der interessierten Kreise gestartet. Für hieraus resultierende konkrete Vorschläge der EU-Kommission sieht der Zeitplan nunmehr das vierte Quartal 2011 vor. Bei der Überarbeitung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen will sich die Kommission u. a. den Dienstleistungskonzessionen sowie einer möglichen ausdrücklichen Ausnahme von Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern vom Vergaberecht widmen. Ferner will die Kommission die derzeitige Unterscheidung zwischen öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und die Definition dieser verschiedenen Auftragskategorien auf den Prüfstand stellen. Am 23.03.2011 hat die EU-Kommission darüber hinaus eine Mitteilung zur künftigen Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) vorgelegt, welche eine wichtige Materie im Grenzbereich zwischen öffentlichem Auftragswesen und Beihilferecht regeln. Insbesondere geht es dabei um die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Ausgleichsleistung für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nicht als notifizierungspflichtige Beihilfe einzustufen ist. Bis Juli 2011 will die Kommission nun auf der Grundlage der DAWI-Mitteilung Entwürfe für neue Rechtsvorschriften veröffentlichen, die insbesondere auf eine stärkere Klarheit der anzuwendenden Schlüsselkonzepte sowie auf einen „diversifizierten und verhältnismäßigen“ Ansatz bei der Behandlung verschiedener Arten von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zielen soll.