Nach der Gesetzesinitiative soll der Firmengründer nicht mehr mindestens 25.000,00 € einbringen und dies beim Handelsregister nachweisen müssen. Vielmehr sollen die Gründer künftig frei wählen können, mit wie viel Geld sie ihren Betrieb ausstatten, müssen dies aber im Gesellschaftsvertrag festlegen und ihren Geschäftspartnern auf dem Briefpapier angeben. Damit würde die Gründung einer „Ein-Euro-GmbH“ möglich werden. Zum Ausgleich sollen nach angelsächsischem Vorbild die Geschäftsführer bei einer Insolvenz stärker als bisher haften. Dies gilt etwa für Geldspritzen bei einer sich abzeichnenden Finanzkrise. Vorgesehen sind zudem schärfere Maßnahmen gegen professionelle „Firmenbestatter“, die Gesellschafter der Haftung entziehen. So sollen Gerichtsschreiben zukünftig als zugestellt gelten, auch wenn die Eigner untergetaucht sind. Zudem sollen Gesellschafter anstelle der Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen dürfen.