Ehepaare, welche kinderlos sind, sehen sich gegenseitig natürlicherweise als Alleinerben an.
Verstirbt einer der Ehegatten, so würden aber dessen Eltern (oder sogar entferntere Verwandte) ebenfalls erben - das kann, muss aber nicht erwünscht sein.
Wenn z. B. kinderlosen Eheleuten eine Immobilie hälftig gehört (und sie vielleicht in dieser leben) und der Ehemann oder die Ehefrau stirbt, deren Eltern noch am Leben sind, so erben die Eltern neben dem Ehegatten und somit auch einen Teil der Immobilie! Das kann häufig überraschend und nicht immer einfach sein.
Möchte man hier auf „Nummer sicher“ gehen, muss man eine letztwillige Verfügung errichten.
Auf diesem Weg kann tatsächlich der Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt werden. Dann hätten zwar die Schwiegereltern noch einen Pflichtteilsanspruch (in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils), dieser muss jedoch erstens geltend gemacht werden und ist zweitens ein reiner Zahlungsanspruch – ohne jedes Mitspracherecht!
Letztwillige Verfügungen gibt es in mehreren Formen und sollten auf den Einzelfall zugeschnitten sein.