Profilierung
Die mit Spannung erwartete Frage, ob die Bundesregierung die in der Anhörung vielfach geäußerten Anregungen aufnehmen und die Anforderungen an die Verwertung von Abfällen zum Zweck der Profilierung der Deponieoberfläche "entschärfen" würde, muss nach der vom Kabinett beschlossenen Fassung mit einem klaren Nein beantwortet werden. Die hierzu bereits in dem Entwurf vom Juni enthaltenen, wesentlichen Voraussetzungen wurden nicht mehr angetastet. Neu aufgenommen wurde lediglich die Klarstellung, dass Änderungen der planfestgestellten Form des Deponiekörpers, das Umschieben bereits abgelagerter Abfälle, der Weiterbetrieb als Deponie einer niedrigeren Deponieklasse oder die spätere Verfüllung im Verbundbetrieb mit anderen Deponien gegenüber einer Profilierung des Deponiekörpers mit Abfällen zur Verwertung nur dann vorrangig sind, soweit solche Maßnahmen technisch möglich und für den Deponiebetreiber wirtschaftlich zumutbar sind. Es lässt sich unschwer vorhersagen, dass die Fragen der technischen Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit in der Vollzugspraxis für Diskussionsstoff zwischen Deponiebetreibern und zuständigen Behörden führen werden.
Behördliche Spielräume
Ebenfalls für Diskussionsstoff sorgen dürfte der neu in die Deponieverwertungsverordnung aufgenommene und nicht nur für die Profilierung, sondern alle Verwertungsmaßnahmen auf Deponien geltende Grundsatz, dass bei nicht basisabgedichteten Deponien das auslaugfähige Schadstoffpotential durch die Abfallverwertung hinsichtlich Art und Menge nicht wesentlich erhöht werden darf. Dieser Grundsatz tritt neben die ausdifferenzierte Zuweisung von Grenzwerten für die unterschiedlichen Bauteile von Deponien in Anhang 1 der Deponieverwertungsverordnung. Für nicht basisabgedichtete Deponien werden damit die zwar strengen, für die Deponiebetreiber aber wenigstens vorhersehbaren Zuordnungskriterien zum Teil in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Damit geht ein Stück Planungssicherheit verloren.
Verfahrensgang
Die vom Bundeskabinett verabschiedete Fassung der Deponieverwertungsverordnung bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Insbesondere im Rahmen der Beteiligung des Bundesrates dürfte noch mit einigen Änderungen der jetzt durch das Bundeskabinett beschlossenen Fassung der Deponieverwertungsverordnung zu rechnen sein. Die Bundesregierung geht in zeitlicher Hinsicht davon aus, dass die Deponieverwertungsverordnung in jedem Fall noch vor dem 01.06.2005 - Ende der Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle! - in Kraft treten wird.