Die Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung war eines der Themen der Umweltministerkonferenz am 15. und 16. Mai 2003 in Hamburg. Der zu diesem Tagesordnungspunkt gefasste Beschluss lautet im Wortlaut auszugsweise wie folgt:
„Die UMK verweist auf ihren Beschluss zur 58. UMK, TOP 10, und bekräftigt, dass die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien bis spätestens 1.6.2005 zu beenden ist.
Soweit die von der LAGA vorgelegte neue Bestandsaufnahme regional noch Defizite für 2005 erkennen läßt, werden die betroffenen Gebietskörperschaften nachdrücklich zum raschen Handeln aufgefordert, sei es zur Schaffung eigener Vorbehandlungskapazitäten oder zur Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Leistungen.
Bund und Länder bekräftigen ihre gemeinsame Ansicht, allen Versuchen zum Unterlaufen der Vorbehandlungspflicht eine Absage zu erteilen. Sie stellen in diesem Zusammenhang insbesondere fest, dass die Ablagerungsverordnung im Einklang mit dem EU-Recht ist und dass sie unmittelbar auch bei – im Einzelfall – anderslautenden Planfeststellungsbeschlüssen verbindlich ist.“
Ob die an letzter Stelle zitierte Aussage des Beschlusses der UMK rechtlich zutreffend ist, wird gegenwärtig äußerst kontrovers diskutiert.