Unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal – erhebliche Bußgelder für Unternehmenskäufer und -verkäufer!
Die Reihe der von Datenschutzaufsichtsbehörden verhängten höheren Bußgelder setzt sich mit einer Verhängung von fünfstelligen Bußgeldern durch die Bayerische Datenschutzaufsicht fort:
Bei einem Unternehmenskauf in Form des „Asset Deals“ wurden u.a. E-Mail-Adressen von Kunden vom Käufer übernommen, ohne dass deren entsprechende Einwilligung vorlag. Die Datenschutzaufsicht hält dies für unzulässig und weist darauf hin, dass eine entsprechende Weitergabe der Daten – je nach Fallkonstellation – nur mit Einwilligung der Kunden oder nur nach Einräumung entsprechender Widerspruchsmöglichkeiten zulässig ist.
Den vollständigen Newsletter finden Sie hier.