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Eintrag
Datenschutz
12.08.2015 avocado allgemein

Datenschutz

Unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal – erhebliche Bußgelder für Unternehmenskäufer und -verkäufer!

Die Reihe der von Datenschutzaufsichtsbehörden verhängten höheren Bußgelder setzt sich mit einer Verhängung von fünfstelligen Bußgeldern durch die Bayerische Datenschutzaufsicht fort:

Bei einem Unternehmenskauf in Form des „Asset Deals“ wurden u.a. E-Mail-Adressen von Kunden vom Käufer übernommen, ohne dass deren entsprechende Einwilligung vorlag. Die Datenschutzaufsicht hält dies für unzulässig und weist darauf hin, dass eine entsprechende Weitergabe der Daten – je nach Fallkonstellation – nur mit Einwilligung der Kunden oder nur nach Einräumung entsprechender Widerspruchsmöglichkeiten zulässig ist.

Den vollständigen Newsletter finden Sie hier.

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