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Eintrag
Corona-Liquiditätshilfen von Bund, Ländern und EU – Ein Puzzle mit mittlerweile 203 Teilen
28.04.2020 Dr. Tim Langmaack, Dr. Rebecca Schäffer

Corona-Liquiditätshilfen von Bund, Ländern und EU – Ein Puzzle mit mittlerweile 203 Teilen

Als aufmerksame LeserIn ist Ihnen sofort aufgefallen, dass das Puzzle doch vor kurzem noch aus 181 Teilen bestand. Richtig! Heute (24. April 2020) weist die Förderdatenbank des Bundes allerdings nicht mehr 181, sondern 203 Corona-spezifische Einträge aus. Leider ist die ganze Sache, seit wir Ihnen die Corona-spezifischen Förderinstrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgestellt haben, noch etwas komplizierter geworden.

Ihr Problem ist im Moment nicht ein Mangel an Information. Das Internet ist voll von Newslettern, Blogs und Veröffentlichung von Behörden und Banken. Ihr Problem dürfte vielmehr sein, dass Sie schlicht nicht die Zeit und die Nerven haben, die Informationen zu ordnen, zu bewerten und Handlungsoptionen abzuleiten.

Wir werden Ihnen all das kurz darstellen, was Sie an Förderoptionen jenseits dessen, was die KfW leistet, noch kennen sollten.

Vorab aber noch ein Nachtrag aus aktuellem Anlass:

1. KfW-Kreditkonditionen verbessert

Die Bundesregierung hat die Konditionen, unter denen die KfW Sie unterstützen kann, nochmals zu Ihren Gunsten verändert:

Das KfW-Sonderprogramm 2020 ermöglicht wie bisher zusammengefasst Folgendes:

  • Eine Risikoübernahme von bis zu 90 % für KMU und bis zu 80 % für große Unternehmen; 
  • eine Übernahme der Risikoprüfung der Banken durch die KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro und eine vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis 10 Mio. Euro;
  • eine Ausweitung des Kredithöchstbetrages auf 1 Mrd. Euro sowie
  • Zinsverbesserungen
     
    • 1 % - 1,46 % für KMU und
    • 2 % - 2,12 % für große Unternehmen.  

Seit dieser Woche wurde die Laufzeit der Kredite nun von bisher bis zu fünf auf nunmehr bis zu sechs Jahren und bei Krediten bis 800.000 Euro sogar bis zu zehn Jahren verlängert.  

Jetzt aber zum eigentlichen Thema dieses Blogbeitrags:

2. Maßnahmen des Bundes und der Länder jenseits der KfW-Kredite

Kurz gesagt geht es hierbei um Folgendes:

  • Soforthilfen für KMU und Solo-Selbstständige;
  • Kredite der Förderbanken der Bundesländer zu verbesserten Konditionen;
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbanken der Bundesländer;
  • Unterstützung speziell von Start-ups und
  • den Wirtschaftsstabilisierungsfond des Bundes.


Die einzelnen Themen können hier nur im Überblick dargestellt werden (siehe die unten folgenden Informationen zu den einzelnen Förderinstrumenten). Es gibt aber auch noch weitere Aspekte, die im Einzelfall von Interesse sein mögen:

  • Hilfen für Löhne und Gehälter;
  • steuerliche Maßnahmen;
  • die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen;
  • die Absicherung von Exportkreditgeschäften sowie
  • Grundsicherung – ein Thema speziell für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige.

Weiter wichtig sind:

  • Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht;
  • die Suspendierung von Gläubigerinsolvenzanträgen;
  • das Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher und Kleinstunternehmer, die aus Dauerschuldverhältnissen der Daseinsvorsorge verpflichtet sind (dies betrifft Pflichtversicherungen, Energielieferungen und den Bereich Telekommunikation);
  • Anpassungen des Mietrechts;
  • Anpassungen des Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Umwandlungsrechts sowie
  • die Möglichkeit einer Entschädigung für Selbstständige und Freiberufler nach §§ 30 ff. des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG).

Für die oben bereits angesprochenen Förderinstrumente von Bund und Ländern gelten im Einzelnen die nachfolgend zusammengestellten Regeln.

2.1 Finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige

2.2 Aufgestockte Bürgschaften des Bundes und der Länder 

2.3 Unterstützung von Start-ups in der Krise

2.4 Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes (600 Mrd. Euro)

2.5 Kredite der Länder für Gründer-KMU und Freiberufler am Beispiel NRW

2.5.1 NRW.Bank.Universalkredit

2.5.2 NRW.Bank Digitalisierungskredit

2.5.3 NRW.Bank.Mittelstandskredit

2.5.4 NRW.Bank Gründungskredit

2.5.5 NRW-Bürgschaftsprogramme

 

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Corona-Liquiditätshilfen von Bund, Ländern und EU? Sprechen [oder mailen] Sie uns gerne an!

Autor:innen

Dr. Tim Langmaack
Köln
Zur Person
Dr. Rebecca Schäffer
Köln, Brüssel
Zur Person
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