Corona-Liquiditätshilfen von Bund, Ländern und EU – Ein Puzzle mit 181 Teilen
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen. KMU sind Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von < 250 und einem Umsatz von < 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von < 43 Mio. Euro.
Waren zunächst insbesondere die Branchen Tourismus, Eventmanager, Messeveranstalter und Messebauer sowie der gesamte Gastronomiebereich betroffen, werden jetzt auch zunehmend Handwerksunternehmen und Dienstleister mit Auftragsstornierungen und -rückgängen konfrontiert. Diese KMU benötigen eine schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
1. Das Beste vorab: BMWi hilft - Bis zu 4.000 Euro Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Coronakrise
Am 03.04.2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Knowhows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.
Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Anträge für konzeptionelle Beratungsleistungen („Hilfe zur Selbsthilfe“), die bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro für betroffene KMU einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden sollen, gestellt werden.
Hierzu wird die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28.12.2015 (BAnz AT 31.12.2015 B4) in der geänderten Fassung vom 25.03.2019 (BAnz AT 01.04.2019 B2) um ein Modul für von der Coronakrise betroffene KMU – zunächst bis 31.12.2020 – im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt (weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link).
Spannend? Dann lesen Sie weiter!
2. Corona-Liquiditätsbeihilfen – Ein Puzzle mit 181 Teilen
Die Förderdatenbank des Bundes weist momentan 181 Corona-spezifische Einträge aus. Die Zahl beinhaltet Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU sowie relevante Pressemitteilungen. Viele der Programme sind natürlich nicht neu, sondern sind in weiten Teilen bestehende Programme, die, soweit erforderlich, zeitlich begrenzt angepasst worden sind.
Seien wir ehrlich. Das letzte, wofür Sie gegenwärtig Zeit und Nerven haben, ist sich da jetzt auch noch rein zu wühlen. Kein Thema. Wir machen das.
Lassen Sie uns das Ganze zunächst einmal in drei Gruppen aufteilen:
- Förderinstrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bürgschaften der ländereigenen Bürgschaftsbanken für Betriebsmittelkredite und
- Förderkredite der Länder für Gründer, KMU und Freiberufler.
Sehen Sie, schon viel übersichtlicher.
Zu allen drei Ebenen werden wir Ihnen sukzessive Informationen in unterschiedlichen Blogbeiträgen zur Verfügung stellen. Im diesem Blogbeitrag konzentrieren wir uns auf die Programme des Bundes, die von der KfW abgewickelt werden.
a) Förderinstrumente der KfW
All die bereits bestehenden Instrumente für Liquiditätsbeihilfen eint ein Problem. Die Gewährung von Krediten ist an Prüfentscheidungen der Hausbanken gebunden. Diese Entscheidungsprozesse kosten Zeit, die in der gegenwärtigen Situation nicht jeder hat.
Die Bundesregierung trägt dem nunmehr Rechnung und hat am 06.04.2020 beschlossen, über die KfW einen „Schnellkredit für den Mittelstand“ aufzulegen. Das Instrument unterscheidet sich von allen bisherigen Maßnahmen durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbanken und den Verzicht auf eine bankübliche Risikoprüfung. Beides soll eine noch raschere Kreditzusage ermöglichen.
Die KfW unterstützt Unternehmen in der Corona-Krise durch die neuen Schnellkredite für den Mittelstand vom 06.04.2020 und anderseits durch das KfW-Sonderprogramm 2020.
Hier finden Sie das Schaubild zu den KfW-Programmen.
Bevor wir mit den Details loslegen, noch einiges vorab, was Ihnen möglicherweise unter den Nägeln brennt:
- Ja, keine Sorge, Sie können die jetzigen Hilfen in Anspruch nehmen, auch wenn Sie schon andere Fördermittel der KfW erhalten haben (z.B. für Ausbildung und Studium oder für Bauen und Umbauen).
- Ja, Sie können ohne Kosten und Gebühren auf Teilbeträge eines KfW-Kredits verzichten, wenn die Krise doch schneller vorbei ist. Und genauso können Sie sukzessive mehrere Anträge stellen, wenn die Krise länger anhält. Die Anzahl Ihrer Anträge ist nicht begrenzt.
- Ja, den Kredit müssen Sie leider in voller Höhe zurückzahlen, zuzüglich Zinsen. Sie haben aber zumindest die Möglichkeit, im ersten Jahr nur Zinsen und keine Tilgung zu zahlen (tilgungsfreies Anlaufjahr). Das senkt am Anfang die Belastung.
- Richtig, alle KfW-Kredite beantragen Sie über Ihre Hausbank. Hierfür benötigen Sie die Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre. Sollte Ihnen für 2019 noch kein Jahresabschluss vorliegen, legen Sie bitte die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vom Dezember 2019 vor. Alles Weitere, inklusive Art und Höhe von Sicherheiten, besprechen Sie mit Ihrer Bank vor Ort.
- Wichtig: Allgemein gilt, bis zur Grenze von 3 Mio. Euro verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung, stattdessen genügt die Prüfung Ihrer Bank. Wenn Sie durch mehrere Kredite über diese 3 Mio. Euro kommen, prüft die KfW Ihren Antrag – zusätzlich zu Ihrer Bank. Anders ist das nur beim KfW-Schnellkredit, womit wir auch schon beim Thema sind:
b) KfW-Schnellkredite für den Mittelstand
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01.01. 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31.12. 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Die Bundesregierung hofft, diese noch innerhalb dieser Woche (Stand: 06.04.2020) zu erhalten, sodass Anträge über die Hausbanken ab Ende der Woche gestellt werden könnten (Link).
c) KfW-Sonderprogramm 2020
Die KfW stellt zur Bewältigung der Coronakrise seit dem 23.03.2020 unter der Bezeichnung „KfW-Sonderprogramm 2020“ drei Kreditprogramme zur Verfügung:
- den KfW-Unternehmerkredit
- den ERP-Gründerkredit – Universell und
- das KfW-Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“
Die ersten beiden Programme sind Corona-spezifisch angepasst worden. Das dritte Programm ist neu. Alle drei Programme stehen ausschließlich Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Liquiditätsbedarf haben und vor dem 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Ziel aller Programme ist es, auf Basis sich wieder normalisierender wirtschaftlicher Verhältnisse bei positiver Fortführungsprognose bis zum 31.12.2020 eine Durchfinanzierung der Unternehmen zu gewährleisten.
aa) KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind
Mit diesem Programm (Link) übernimmt die KfW optional für Investitions- und Betriebsmittelkredite einen Teil des Risikos der Hausbank. Für große Unternehmen liegt die Risikoübernahme bei bis zu 80%, für KMU bei bis zu 90%. Das erhöht die Chance einer Kreditzusage erheblich.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler.
Zu welchen Konditionen wird gefördert?
- Pro Unternehmensgruppe können bis zu 1 Mrd. Euro beantragt werden. Das Vorliegen einer Unternehmensgruppe (verbundene Unternehmen) bestimmt sich nach den Regeln des Europäischen Beihilferechts. Teil einer Unternehmensgruppe sind alle Unternehmen, an denen ein Unternehmen mit mehr als 50% beteiligt ist. Wenn ein Unternehmen umgekehrt zu mehr als 50% an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, gilt es ebenfalls als verbunden.
- Bei Einzelunternehmen gilt: Alle Firmen des Inhabers sind verbundene Unternehmen. Als Gruppenumsatz gilt der konsolidierte Umsatz aller verbundenen Unternehmen. Die Innenumsätze beteiligter Unternehmen zählen nicht mit. Der Umsatz von Kapitalbeteiligungsgesellschaften wir nicht einbezogen, weil die Beteiligung befristet ist.
- Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- Optionale Haftungsfreistellung: 90% für KMU und 80% für große Unternehmen.
- Laufzeit bis zu fünf Jahre.
- Tilgung kann während des Kreditanlaufs je nach Laufzeit für bis zu einem Jahr ausgesetzt werden.
Was wird gefördert?
- Investitionen u.a. für
- Anschaffung von Maschinen und Anlagen,
- Grundstücke und Gebäude bzw. Baukosten,
- Einrichtungsgegenstände,
- Firmenfahrzeuge,
- BGA,
- immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen und Patente) sowie
- Computer Hard- und Software,
- Auf- und Ausbau von Breitbandinternetnetzen;
- Betriebsmittel;
- Warenlager sowie der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen;
- Leasing ohne Sale-and-Lease-Back.
bb) ERP-Gründerkredit – Universell
Wer wird gefördert?
Im Unterschied zum KfW-Unternehmerkredit werden über den ERP-Gründerkredit (Link) Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler und junge mittelständische Unternehmen gefördert. Voraussetzung ist, dass sie noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind, jedoch seit mindestens drei Jahren bestehen bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.
Zu welchen Konditionen wird gefördert?
- Wie beim KfW-Unternehmerkredit können pro Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragt werden. Das Vorliegen einer Unternehmensgruppe (verbundene Unternehmen) bestimmt sich nach den Regeln des Europäischen Beihilferechts. Die diesbezüglichen Ausführungen zum KfW-Unternehmerkredit gelten entsprechend.
- Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- Optionale Haftungsfreistellung: 90% für KMU und 80% für große Unternehmen.
- Laufzeit bis zu fünf Jahre.
- Tilgung kann während des Kreditanlaufs je nach Laufzeit für bis zu einem Jahr ausgesetzt werden.
- Der reduzierte Zinssatz wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens finanziert.
Was wird gefördert?
- Investitionen, wie beim KfW-Unternehmerkredit, u.a. für
- Anschaffung von Maschinen und Anlagen,
- Grundstücke und Gebäude bzw. Baukosten,
- Einrichtungsgegenstände,
- Firmenfahrzeuge,
- BGA,
- immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen und Patente) sowie
- Computer Hard- und Software,
- Auf- und Ausbau von Breitbandinternetnetzen;
- Betriebsmittel;
- Warenlager sowie der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen;
- Leasing ohne Sale-and-Lease-Back.
cc) KfW-Sonderprogramm – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
Wer wird gefördert?
Durch das KfW-Sonderprogramm (Link) werden alle in- und ausländischen Unternehmen gefördert, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Zu welchen Konditionen wird gefördert?
- Der Kreditbetrag liegt in der Regel bei mindestens 25 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe. Es gelten die obigen Ausführungen zu verbundenen Unternehmen.
- Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate oder
- 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- Optionale Haftungsfreistellung: max. 80%.
- Laufzeit bis zu sechs Jahre.
- Tilgung kann während des Kreditanlaufs je nach Laufzeit für bis zu einem Jahr ausgesetzt werden.
- Die KfW beteiligt sich pari passu zu Marktkonditionen an der Finanzierung und übernimmt die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen.
Was wird gefördert?
- Investitionen, u.a. für
- Anschaffung von Maschinen und Anlagen,
- Grundstücke und Gebäude bzw. Baukosten,
- Einrichtungsgegenstände,
- Firmenfahrzeuge,
- BGA,
- immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen und Patente) sowie
- Computer Hard- und Software,
- Auf- und Ausbau von Breitbandinternetnetzen;
- Betriebsmittel.
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die in Deutschland umgesetzt werden.
Und zum Abschluss noch einmal als Schaubild der vereinfachte Prozess der KfW zur Vergabe von Krediten bis 10 Mio. EUR:
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung von KfW-Fördermitteln in Zeiten der Corona-Pandemie? Sprechen [oder mailen] Sie uns gerne an.