Am 07.01.2015 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes der Bilanzrichtlinie (BilRUG) beschlossen. Mit dem BilRUG soll die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates in nationales Recht umgesetzt werden. Gemäß Artikel 53 Abs. 1 der Richtlinie muss die Umsetzung bis zum 20.07.2015 erfolgen.
Anhebung der Schwellenwerte
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen mehr Unternehmen von Erleichterungen und Befreiungen von den Vorgaben der Rechnungslegung profitieren können, auch um eine Kostensenkung für die begünstigten Unternehmen zu bewirken. Der Gesetzesentwurf sieht daher eine erhebliche Ausweitung des Kreises der kleinen Kapitalgesellschaften durch eine Anhebung der Schwellenwerte gemäß § 267 HGB um mehr als 20 % vor (Bilanzsumme: 6 Mio. EUR, Umsatzerlöse: 12 Mio. EUR). Auch die Schwellenwerte für die Abgrenzung von mittleren und großen Kapitalgesellschaften werden leicht angehoben.
Es ist vorgesehen, dass die neuen Schwellenwerte bereits auf Jahresabschlüsse für nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind (vgl. S. 33 des auf den Seiten des Bundesjustizministeriums unter hinterlegten Regierungsentwurfs für die entsprechende Übergangsvorschrift im EGHGB).
Weitere Erleichterungen
Der Entwurf sieht zahlreiche weitere Erleichterungen vor. Hierzu gehören u. a.:
Zusammenfassend sieht der Gesetzesentwurf eine erfreuliche Fülle an Erleichterungen zugunsten der Unternehmen vor. Der Regierungsentwurf wird nunmehr im Bundestag beraten werden. Es ist zu erwarten, dass das BilRuG noch in der ersten Jahreshälfte dieses Jahres beschlossen wird, um der Umsetzungsfrist der Bilanzrichtlinie zu genügen. Nach dem Regierungsentwurf soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.