Das Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV) lässt weiter auf sich warten. Nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf zur Änderung von VgV und Sektorenverordnung (SektVO) bereits am 27.01.2010 zugestimmt und diesen an den Bundesrat weitergeleitet hat, haben der dort federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung insgesamt sechzehn Änderungsvorschläge eingebracht (BR-Drucksache 40/1/10 vom 15.03.2010). Hiervon wurden auf der Bundesratssitzung am 26.03.2010 zwölf Änderungsvorschläge angenommen. Die angenommenen Änderungsvorschläge betreffen überwiegend redaktionelle Korrekturen. Inhaltlich wurde lediglich die Übergangsregelung für elektronische Vergabeverfahren angepasst. Nach der Neufassung durch den Bundesrat können nun nur noch solche elektronischen Vergabeverfahren nach altem Recht durchgeführt werden, die bis drei Monate nach Inkrafttreten der neuen VgV begonnen wurden und bei denen eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist.
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen gegenüber der Beschlussvorlage muss sich nun zunächst erneut das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie noch einmal mit VgV und SektVO befassen. Nach der entsprechenden Überarbeitung des Textes muss der geänderten Vorlage außerdem wiederum das Kabinett zustimmen, wofür aktuell Mitte April vorgesehen ist.
Mit der Veröffentlichung der neuen VgV im Bundesanzeiger und damit mit deren Inkrafttreten ist nach alledem wohl nicht vor Ende April zu rechnen. Da die überarbeitete VgV auch den Anwendungsbefehl für die ebenfalls überarbeiteten Vergabe- und Vertragsordnungen enthält, werden folglich auch die neue VOL/A und VOB/A bis dahin weiter auf ihr Inkrafttreten warten müssen.