Der Architekt kann den Honoraranspruch eines von ihm beauftragten Fachplaners wegen Mängeln der von diesem erbrachten Planungsleistungen mindern, obwohl er sein Honorar von seinem Auftraggeber vollständig erhalten hat. Dieses Urteil des BGH vom 28.01.2016 und noch weitere ebenso interessante wie praxisrelevante Entscheidungen zum Bau- und Architektenrecht stellen wir Ihnen in unserem neuen Newsletter vor.
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