Am 26. Juni 2019 fand die jährliche Fachtagung „Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht“ beim „AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ statt. Der AAV wurde 1988 in Nordrhein-Westfalen per Gesetz gegründet. Als Pflichtmitglieder gehören ihm das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen an. Zudem haben sich zahlreiche Unternehmen freiwillig dem Verband angeschlossen. Zu den Kernkompetenzen des AAV gehören die Sanierung von Altlasten, für die ein Verursacher nicht in die Pflicht genommen werden kann, sowie das Flächenrecycling bei vorgenutzten Standorten wie Industriebrachen.
Die AAV-Fachtagung richtet sich insbesondere an Vertreter von Unternehmen, Bodenschutzbehörden, Umwelt- und Rechtsämtern, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften sowie Ingenieur- und Gutachterbüros und war mit über 200 Teilnehmern aus dem öffentlichen und privaten Sektor sehr gut besucht.
Für avocado rechtsanwälte referierte Justus Heldt bei der diesjährigen Fachtagung zur „Haftung von Limited- und anderen Gesellschaften bei Altlastengrundstücken“ mit besonderem Fokus auf Möglichkeiten einer Durchgriffshaftung und rechtliche Perspektiven im Hinblick auf den BREXIT.