Die FFH-Richtlinie sieht die Errichtung eines europaweiten Netzes von Schutzgebieten (Natura 2000) vor. Hierzu mussten alle Mitgliedstaaten bis zum Jahr 1995 geeignete Gebiete nach Brüssel melden, aus denen die Kommission dann eine verbindliche Gebietsliste zusammenzustellen hatte. Wegen unzureichender und verzögerter Gebietsmeldungen hatte die Kommission seinerzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nachdem sich die für die Gebietsauswahl zuständigen Bundesländer bis Anfang 2006 intensiv um eine Nachmeldung von Gebieten bemüht haben, sieht die Kommission nun offensichtlich keine Veranlassung mehr, das Vertragsverletzungsverfahren weiter zu verfolgen.
Ob die Meldung von FFH-Gebieten damit tatsächlich als abgeschlossen angesehen werden kann, bleibt abzuwarten. Im Interesse der Rechtssicherheit für Planungsträger wäre dies zu wünschen. Eine abschließende Entscheidung der Kommission zu den Gebietslisten für die für Deutschland maßgeblichen biogeographischen Regionen steht jedoch noch aus.