Der Entwurf der Kostenverordnung sieht Gebühren- und Auslagentatbestände für Amtshandlungen der nach § 16 Abs. 1 ElektroG zuständigen Behörde (Umweltbundesamt) oder der von dieser nach § 17 Abs. 1 ElektroG künftig beliehenen Gemeinsamen Stelle (Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)) vor. Die Gebührentatbestände umfassen die Registrierung, die Behältergestellung, die Abholkoordination sowie eventuelle Sanktionen. Dabei reichen die Gebührensätze von 45,00 EUR für eine Bereitstellungsanordnung im Rahmen der Behältergestellung bis hin zu 545,00 EUR für eine Vollprüfung eines Herstellergarantiesystems aufgrund vorheriger Freigabe durch die Gemeinsame Stelle gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 ElektroG.
In der Begründung zu den Gebührentatbeständen gibt das Ministerium eine Kostenschätzung von rund 9 Mio. EUR für den Zeitraum 2005/2006 für den Gesetzesvollzug durch das Umweltbundesamt bzw. die Gemeinsame Stelle an. Nach Ablauf einer ersten bewertbaren Praxisphase soll die Kostenschätzung nochmals überprüft werden.
Die geplante Kostenverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll gemäß § 4 ElektroGKostV am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.