Das System aus neun- bzw. achtstelligen Zifferncodes, denen jeweils eine Bezeichnung zugeordnet ist, die Lieferungen, Bau- oder Dienstleistungen benennt, wird sowohl in seiner Struktur als auch hinsichtlich der einzelnen Codes aktualisiert. Bei Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte müssen öffentliche Auftraggeber die CPV-Nomenklatur in der Vergabebekanntmachung zur exakten Bezeichnung des Auftragsgegenstandes verwenden. Auch wenn die Europäische Kommission die Auffassung vertritt, dass die neuen CPV-Codes erst mit Inkrafttreten des Legislativpakets verbindlich gelten, ist öffentlichen Auftraggebern zu empfehlen, bereits jetzt das neue Vergabevokabular zu verwenden, um Konflikte mit dem Amt für amtliche Veröffentlichungen in Luxemburg zu vermeiden. Es kann im Internet unter www.simap.eu.int abgerufen werden.