Damit hat der Gesetzgeber auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Leibrenten zu beseitigen, reagiert. Das Gesetz tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft und regelt die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Das Grundprinzip der Neuregelung ist der schrittweise Übergang zu sogenannten nachgelagerten Besteuerungen. Das bedeutet: Altersvorsorgebeiträge werden steuerlich sukzessive stärker entlastet und die darauf beruhenden Renten nach und nach stärker besteuert.
Aufwendungen zur Altersvorsorge sollen zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommenssteuer weitestgehend freigestellt und erst die darauf beruhenden Altersbezüge des Ruheständlers besteuert werden. Es können zukünftig Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge als Sonder ausgaben abgezogen werden, andererseits unterliegen die darauf beruhenden Renten der Besteuerung.
Das Gesetz hat Auswirkungen auf alle Arten der Altersversorgung. Da es zum 01.01.2005 rechtswirksam in Kraft trifft, sind Anpassungen der bisherigen Struktur der Altersvorsorge nur noch bis zum 31.12.2004 möglich. Es ist in diesem Zusammenhang dringend anzuraten, sich umfassend über die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Versorgungsbeiträgen sowie der Versorgungsbezüge ab 2005 zu informieren.