Die am 04.12.2007 erlassene Verordnung löst die Verordnung Nummer 801/2007 ab, welche im Sommer diesen Jahres mit diversen Fehlern verkündet worden ist und die in den Rohstoffmärkten für nachhaltige Verunsicherung gesorgt hat.
Bei der ergänzten und berichtigten Verordnung 1418/2007 ist zu beachten, dass diese eine Übergangsregelung enthält. Danach gilt die bisherige Verordnung Nr. 801/2007 für einen Zeitraum von 60 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens fort, sofern sich in den Überwachungsverfahren nach den Mitteilungen einzelner Staaten Verschärfungen ergeben. Die 60-Tages-Frist beginnt ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung 801/2007 zu laufen. Die Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach dem 04.12.2007 in Kraft.
Den Text der Verordnung finden Sie hier.