Die Europäische Kommission hat mit Beschluss vom 22. Januar 2019 festgestellt, dass Regelungen von MasterCard zu sog. Interbankenentgelten gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Sie hat deswegen gegen MasterCard eine Geldbuße von 570 Mio. EUR verhängt.
Jeder vom Kartellverstoß Geschädigte kann darauf gestützt nun Schadensersatz verlangen. Nach allerersten, noch sehr groben Schätzungen könnten die kartellbedingten Überhöhungen für die Händler gut 1 % der Kartenumsätze mit den Marken MasterCard und Maestro betragen, die Zahlungsvorgänge von im EWR ausgegebenen Karten insbesondere im Zeitraum vom 9. April 2013 bis zum 8. Dezember 2015 betreffen. Der Zeitraum davor könnte ebenfalls betroffen sein.
Wenn ein Verbraucher in einem Geschäft oder online eine Debit- oder Kreditkarte verwendet, zahlt die Händlerbank (der sogenannte „Acquirer“) der Bank des Karteninhabers (dem sogenannten „Issuer“) ein „Interbankenentgelt“. Der Acquirer wälzt dieses Entgelt im Rahmen seiner „Merchant Service Charge“ auf den Händler ab.
Nach den Regelungen von MasterCard mussten die Acquirer die Interbankenentgelte des Landes anwenden, in dem der Händler ansässig war. Vor der Einführung von Entgeltobergrenzen zum 9. Dezember 2015 durch die Interbankenentgelt-Verordnung unterschieden sich die Interbankenentgelte im EWR von Land zu Land erheblich. Aufgrund der Regelungen von MasterCard konnten Händler in Ländern mit hohen Interbankenentgelten nicht von niedrigeren Entgelten profitieren, die von Acquirern in anderen Mitgliedstaaten des EWR berechnet wurden.
Der zu ersetzende Schaden kann nicht nur in den überhöhten Entgelten liegen (Preiseffekte), sondern auch im entgangenen Gewinn. So ist es möglich, dass wegen der kartellbedingt erhöhten Preise der Geschädigte selbst weniger absetzen konnte (Mengeneffekte). Die konkrete Quantifizierung des Schadens kann in der Regel durch ein wettbewerbsökonomisches Gutachten vorgenommen werden.
Mit Blick auf eine mögliche Verjährung sollten mögliche Geschädigte jetzt damit beginnen, die für den Schadensersatzanspruch relevanten Informationen und Unterlagen zusammenstellen, wie etwa Verträge, Abrechnungen und Zahlungsbelege.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dem MasterCard-Kartell oder auch zu anderen kartellbedingten Aspekten, insbesondere zur Geltendmachung von entsprechenden Schadenersatzansprüchen? Wir beraten Sie gerne!