Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren kann weiter ins Internet verlagert werden oder „hybrid“ erfolgen. Das ursprünglich bis Ende März 2021 befristete Planungssicherstellungsgesetz wurde jetzt bis Ende 2022 verlängert.
Mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 hatte der Gesetzgeber darauf reagiert, dass die einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren massiv erschwerten. Mit zeitlich befristeten Regelungen sollte daher der erforderliche Freiraum für digitale und hybride Verfahrenslösungen geschaffen werden (vgl. zu den Änderungen im Einzelnen unser Blog-Beitrag vom 05.05.2020).
Die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes waren zunächst bis zum 31.03.2021 befristet. Da die Pandemie-Lage fortbesteht und ein Ende der dadurch bedingten Einschränkungen nicht absehbar ist, hatte das Bundeskabinett jedoch schon Ende Januar eine Verlängerung beschlossen (siehe unser Blog-Beitrag vom 22.01.2020). Das Änderungsgesetz hat sodann im Februar den Bundestag und im März den Bundesrat passiert und wurde am 24.03.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes nunmehr befristet bis zum 31.12.2022 fort.
Die verlängerte Geltungsdauer soll auch dazu genutzt werden, die Regelungen zu evaluieren. Diese haben sich bislang zu großen Teilen bewährt. Sollten sie den verlängerten Praxistest bestehen, spricht einiges dafür, dass der Gesetzgeber den eingeschlagenen Weg zu einer Verwaltungsmodernisierung weiter beschreiten und digitale Beteiligungsmöglichkeiten in Ergänzung zu klassischen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung dauerhaft etablieren wird.
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