22.02.2023
Nächste Abmahnwelle rollt: Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB) muss (bei Dauerschuldverhältnissen im Onlinegeschäft) sein
Am 01.07.2022 ist der neue § 312k BGB in Kraft getreten. Danach müssen Unternehmer, die gegenüber Verbrauchern über eine Webseite den Abschluss von...